Wie reiche ich meine Kündigung ein, um in bester Erinnerung zu bleiben?

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Sie sind demotiviert bei der Arbeit und planen eine berufliche Veränderung? Sie haben bereits eine neue Stelle gefunden? Wir gratulieren Ihnen herzlich und wünschen Erfüllung beim neuen Karriereschritt! Zu beachten gibt es dennoch einiges, vor allem bei Ihrer Kündigung.

 

Gerade die momentane Lage macht viele Mitarbeiter unzufrieden. Einsamkeit im lang andauernden Homeoffice, mangelhafte Kommunikation oder gar zu wenige Schutzmassnahmen durch den Arbeitgeber können Frustrationen auslösen, die zu einer inneren Kündigung führen. Wenn die Identifikation mit dem Unternehmen rapide abgenommen hat, lässt sich diese kaum wieder aufbauen. Eventuell befinden auch Sie sich in der Phase des Haderns. Oder haben Sie sich schon auf die Suche gemacht und gar eine neue Herausforderung gefunden? Denken Sie jetzt aber nicht: «Nix wie weg». Sie möchten nicht verreisen! Beachten Sie, dass ordentliches und faires Kündigen auch vonseiten des Arbeitnehmers zum guten Ton gehören.

 

Die schriftliche Kündigung muss formal korrekt sein. Namentlich versehen mit Ansprechpartner und der Adresse. Erforderlich sind der eindeutige Hinweis auf den Arbeitsvertrag sowie die Einhaltung der Kündigungsfristen und das Datum des letzten Arbeitstages. Vergessen Sie den Kalendertag und Ihre Unterschrift nicht. Ob Sie noch einen persönlichen Zusatz verfassen möchten, ist Ihnen freigestellt. Aber bitte verzichten Sie auf Schuldzuweisungen oder beleidigende Äusserungen. Kritische Anmerkungen und «Tipps» an den Arbeitgeber finden Raum in Ihrem Abschlussgespräch.

Wir alle kennen es, unangenehme Dinge nicht gleich anzupacken. Fairness können Sie beweisen, indem Sie Ihre Kündigung nicht bis zum letzten Moment herausschieben. Der Vorgesetzte muss planen. Oder hatten Sie keine Aufgaben, welche es auch nach Ihrem Austritt zu erledigen gibt?

 

Die schriftliche – formal einwandfreie – Kündigung senden Sie eingeschrieben oder übergeben diese persönlich. Lassen Sie sich den Empfang bestätigen, denn wirksam ist sie erst, wenn diese tatsächlich eingegangen ist.

Je nach Funktion und Arbeitgeber kann es zu einer Freistellung kommen. Üblicherweise geht der Dienst aber regulär weiter, was heisst, dass Sie die bisherige Leistung erbringen und sich «still und leise» auf die neue Anstellung freuen. Ihre Kunden, Kollegen und Ihr Nachfolger danken es Ihnen und behalten Sie in bester Erinnerung, wenn Sie eine tadellose Übergabe vorbereitet haben. Ihrem guten Arbeitszeugnis steht (die entsprechende Leistung vorausgesetzt) dann auch nichts mehr im Wege!

Endlich beim neuen Arbeitgeber angekommen, kann es vorkommen, dass die Stelle nicht Ihren erhofften Erwartungen entspricht. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur sieben Tage! Gar nicht selten kehren ehemalige Mitarbeiter wieder zum vorherigen Unternehmen zurück und merken erst dann, wie gut sie es hatten. Dies gelingt nur, wenn die Trennung fair verlief.

 

Gerne unterstützen wir Sie und beantworten Ihre Fragen persönlich. Damit Sie im Job wieder zufrieden sind!

P.S.

Wie man respektvoll und stilsicher auseinandergeht, thematisieren wir im nächsten Blog. Denn Sie wissen ja: Man sieht sich im Leben immer (mindestens) zweimal!