Zeigen Sie als Unternehmen bei einer Kündigung ehrliches Mitgefühl.

Unternehmen Kündigung mit ehrlichem Mitgefühl

Privat wie beruflich ist eine Trennung mit Schmerz verbunden. So spricht kein Unternehmen gerne eine Kündigung aus.

Was «gestern» kein einfacher Schritt war, verschärft sich durch die Corona-bedingt schwierige Lage vieler Unternehmen. Stellenabbau lässt sich nicht vermeiden. Wir demonstrieren, wie es dennoch menschlich gehen kann und plädieren dazu, dass emotionale Intelligenz ein wunderbares Führungsinstrument ist, was vielen Führungskräften immer bewusster wird: Mitgefühl ist ein Zeichen von Stärke!

 

Selbst im Gespräch mit erfahrenen Verantwortlichen zeigt sich immer wieder, wie belastend Kündigungsgespräche sind. Wenn sich schon der aktive Part nicht wohl in seiner Haut fühlt, wie ergeht es dann dem zu kündigenden Mitarbeiter? Die meisten Kündigungen werden aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen. Das Unternehmen ist in einer prekären Lage und aus Verantwortung gezwungen, sich von evtl. sehr geschätzten Mitarbeitern zu trennen. Sensibilität ist gefragt. Es sollte beachtet werden, was dem Gekündigten hilft, nicht nur eine neue Stelle zu bekommen, sondern auch keinen psychischen Schaden von der Entlassung zu tragen. Der Vorgesetzte sollte sich zwingend der Situation stellen und gemeinsam mit einer Fachperson aus dem Personalbereich das Kündigungsgespräch führen. Auf verwässerte Aussagen und Mitleidsbekundungen sollte verzichtet werden. Der getroffene Entscheid mitsamt fundierter Begründung kann mit Mitgefühl vermittelt werden. «Ich verstehe deine Verzweiflung, aber es gibt keine andere Lösung» zeigt dem Mitarbeiter, dass der Entschluss nicht leichtfertig fiel. Banale Floskeln wie «Du bist so super, wirst sehen, die nächste Stelle findest du ganz schnell» wirken hingegen wenig überzeugend.

 

Auch wenn wir in der Schweiz ein deutlich lockereres Kündigungsgesetz als in anderen Ländern Europas haben, gibt es rechtliche Verpflichtungen zu beachten.

 

Neben der Einhaltung der aufgeführten Bedingungen empfehlen wir, die Gesetzgebung (OR Art.335) und die Einzelheiten evtl. von Ihrem Rechtsdienst genaustens prüfen zu lassen.

  1. Die Kündigungsfreiheit schliesst «Missbräuchliche Kündigungen» nicht aus. Leichtfertig sollte demzufolge nicht gekündigt werden. Der Gesetzgeber führt hierzu eine Auflistung.
  2. «Kündigungsfristen» beginnen mit dem Zeitpunkt des quittierten Erhaltens. Wahlweise per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe, dies ist abhängig von den Umgangsformen und Gepflogenheiten des Unternehmens.
  3. Zwingendes Wahren des «Kündigungsschutzes» während Sperrfristen:
  • Unverschuldete Krankheit oder Unfall während der gesamten Abwesenheit und auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Maximal jedoch 30 Tage pro Dienstjahr.
  • Schwangerschaft und Geburt während der gesamten Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt.
  • Schweizerischer Militär-, Schutz- oder Zivildienst während der gesamten Dauer des Dienstes.
  • Beteiligung an Hilfsaktionen im Ausland während des gesamten Einsatzes.

Prüfen Sie die Konsequenzen, wenn eine Kündigung vor der Sperrfrist ausgesprochen wird, dann jedoch während der Kündigungsfrist ein Sperrgrund eintritt.

  1. «Diskriminierung» ist auszuschliessen. Eine Kündigung darf somit weder geschlechterspezifisch begründet sein noch als Racheakt auf eine Beschwerde wahrgenommen werden. Sie ist gemäss Gleichstellungsgesetz anfechtbar. Beachten Sie, dass bei einer Freisprechung der Arbeitnehmer nicht nur auf die Wiedereinstellung klagen kann, sondern Anrecht auf eine maximale Entschädigung von bis zu sechs Monatssalären hat.

 

Wir gehen meist von Kündigungen infolge wirtschaftlicher Gründe aus. Selbst bei Entlassung infolge zu Schulden kommen durch den Mitarbeiter sollten Sie neben den rechtlichen Grundlagen, die der guten Sitten nicht missachten. Auch dann ist ein persönliches und zielgerichtetes Gespräch zwingend. Unprofessionelles Handeln schadet dem Image Ihres Unternehmens.

Das Prinzip der Augenhöhe und der gelebte Respekt sind für die gewandte Führungskraft vom ersten bis zum letzten Kontakt hilfreiche Erfolgsrezepte.

In Kündigungsfragen unterstützen wir Sie mit Rat oder begleiten Sie konstruktiv bei kritischen Gesprächen.